Trennungs- und Scheidungsberatung im familiengerichtlichen Verfahren
Vom Gegeneinander zum Miteinander
Wenn beim Familiengericht ein Antrag auf Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts gestellt wurde, übernehmen wir im Auftag des Jugendamtes Altona-West gemäß § 50 SGB VIII die Beratungs- und Mitwirkungspflicht.
Wir unterstützen Sie dabei, gemeinsame, tragfähige Regelungen im Sinne Ihrer Kinder zu finden.
Unsere Beraterinnen und Berater nehmen an den Gerichtsverhandlungen teil.
Gegebenenfalls beziehen wir die Kinder und Jugendlichen in den Beratungsprozess ein.
Die Beraterinnen und Berater berichten dem zuständigen Gericht und Jugendamt von den Ergebnissen der Beratung.
〉 Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bezirksamtes Altona gefördert.